Hochqualifiziertes Fachpersonal fair vermittelt - dafür steht Advanda!

Unternehmensgrundsätze von Advanda für die Vermittlung von Pflegefachkräften

Advanda ist eine Personal- und Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Pflegefachkräften aus Drittländern (Staaten außerhalb der EU). Wir vermitteln Pflegekräfte an deutsche Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Im Fokus steht dabei die bestmögliche Betreuung beider Seiten: Für unsere Auftraggeber finden wir genau die passendsten Kandidaten, die dem gesuchten Profil entsprechen und begleiten die Personalabteilung bei allen administrativen Vorgängen; für das von uns vermittelte Personal bieten wir eine umfassende Vorbereitung, gefolgt von einer intensiven Integration in den deutschen Klinikalltag bis hin zur Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland. Wir verstehen uns als Chancengeber für beide Seiten: Medizinischen bzw. Pflegeeinrichtungen ermöglichen wir eine unkomplizierte und hochwertige Deckung ihres Personalschlüssels um Patienten bestmöglich betreuen zu können. Kandidaten aus Drittstaaten ermöglichen wir die Arbeit in ihrem Wunschberuf als Pflegefachkraft in einem langfristigen Arbeitsverhältnis.

Die folgenden Unternehmensgrundsätze stellen unsere Selbstverpflichtung für eine faire und ethische Vermittlung als nicht-staatlicher Akteur im Kontext der internationalen Vermittlung von Pflegekräften dar. Diese Grundsätze gelten explizit auch für unsere Kooperationspartner in Drittstaaten. Wir halten alle unsere Partner dazu an, die folgenden Grundsätze umzusetzen und überprüfen regelmäßig deren Einhaltung.

1 Wir verpflichten uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Personalvermittlung entsprechend den Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

1.1 Wir verpflichten uns zu einer fairen Personalvermittlung

Advanda verpflichtet sich selbstverständlich dazu, alle gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Dies betrifft besonders die Anforderungen nach deutschem Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrecht. Wir verpflichten unsere Auftraggeber in deutschen Gesundheitseinrichtungen dazu, ausschließlich arbeitsvertragliche Vereinbarungen mit den von uns vermittelten Pflegekräften zu schließen, die den Anforderungen und Gepflogenheiten des deutschen Arbeitsrechts entsprechen. Dies gilt explizit sowohl für individuelles als auch kollektives Arbeitsrecht.

Darüber hinaus verpflichtet sich Advanda dazu, dass die von uns vermittelten Pflegekräfte in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dies betrifft insbesondere die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Rechte.

Advanda kümmert sich aktiv um gute Arbeitsbedingungen nach deutschen Standards, explizit auch um Überbelastungen zu vermeiden und eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Wir wirken ebenso Beeinträchtigungen wie Diskriminierung aktiv entgegen. Im Falle von Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an den Ihnen zugewiesenen Paten bei uns. Sollten solche Fälle außerhalb des Arbeitsplatzes geschehen, können Sie sich an die www.antidiskriminierungsstelle.de des Bundes wenden. Im schwerwiegenden Fall von sexueller Gewalt wenden Sie sich bitte umgehend an die örtliche Polizei und informieren uns.

Unsere Vermittlungs- und Integrationsmaßnahmen in Deutschland sind voll und ganz darauf ausgerichtet, dass die von uns vermittelten Pflegefachkräfte ein erfülltes Arbeits- und Sozialleben in Deutschland führen können.

1.2 Wir verpflichten uns zu einem respektvollen Menschenbild

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Diversität des Pflegepersonals führt zu einer besseren Betreuung und höheren Standards. Wir sehen Diversität als Bereicherung und möchten durch unsere Vermittlungen dazu beitragen ein Menschenbild zu prägen, das von einem gleichberechtigten Umgang mit Respekt, Würde und gegenseitiger Achtung geprägt ist.

Dies schließt explizit auch die Erwartungen von Patient*innen bzw. Gepflegten ein, die sie an Pflegefachkräfte stellen, auch im Ausblick auf die Auswirkungen auf das Allgemeinwohl.

1.3 Wir verpflichten uns zu einer ethisch vertretbaren Personalvermittlung

Advanda positioniert sich ausdrücklich für eine ethisch vertretbare Vermittlung von Personal im Gesundheitssektor. Wir vermitteln ausdrücklich nicht aus Ländern, in denen ein Fachkräftemangel an Pflegefachpersonal besteht. Wir nehmen hiermit eindeutig Bezug zu der 2021 vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossenen Hochqualifizierten-Richtlinie, nach der insbesondere in Entwicklungsländern keine Abwerbepolitik in allen Bereichen erfolgen darf, in denen ein Arbeitskräftemangel vor Ort besteht. Wir nehmen hiermit eindeutig Stellung gegen eine Erzeugung von Brain-Drain in Entwicklungsländern.

Vielmehr fokussiert sich Advanda ausdrücklich auf eine Vermittlung von aus jenen Drittstaaten, die einen Überschuss an Pflegefachpersonal aufweisen. Wir verstehen uns als Chancengeber für hochqualifiziertes Pflegepersonal, das aufgrund der Sättigung des einheimischen Arbeitsmarktes nach neuen Perspektiven sucht.

Advanda führt ausschließlich Vermittlungen durch, die die Rechte bzw. Rechtspositionen des vermittelten Pflegepersonals wahren. Dies schließt alle Prozesse ein, die von uns vermittelte Pflegefachkräfte bis zu ihrer Anerkennung in Deutschland durchlaufen und umfasst auch unsere Kooperationspartner im Ausland, das Verhalten des Auftraggebers in Deutschland gegenüber der Pflegekraft und die Selektion geeigneter Auftraggeber.

Unsere Betreuung ist darauf ausgelegt, dass die von uns vermittelten Pflegefachkräfte in eine Situation vermittelt werden, in der alle Rechte, Rechtspositionen und Schutzmechanismen nach deutschem Recht und Arbeitsrecht gewahrt bleiben.

1.4 Wir verpflichten uns zu fairen, ethischen Kooperationen

Advanda kooperiert ausschließlich mit Partnern, die sich zu denselben Prinzipien einer fairen und ethisch vertretbaren Vermittlung verpflichten. Wir haben unsere Vermittlungsverfahren so strukturiert und geprüft, dass eine ethische und faire Vermittlung über den gesamten Vermittlungsprozess hin eingehalten wird. Unsere Standards zu einer fairen und ethischen Vermittlungspraxis werden regelmäßig überprüft, dies schließt unsere Kooperationspartner mit ein.

2 Verpflichtung zum “Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal“ („Kodex der WHO“)

Advanda stellt heraus, dass wir uns explizit an den Kodex der WHO halten. Wir sehen uns in der Verantwortung, die Richtlinien des Kodex der WHO umzusetzen. Wir bekennen uns zu seinen Inhalten zur internationalen Vermittlung von Pflegepersonal, insbesondere zu

  • Transparenz, Fairness und der Förderung der Nachhaltigkeit von Gesundheitssystemen von Entwicklungsländern (3.5)

  • einem transparenten Umgang gegenüber Pflegekräften in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen des Gesundheitspersonals in ihrem Herkunftsland (4.2)

  • Verpflichtung zur Umsetzung des Codes unabhängig von der Laufzeit des Arbeitsvertrages (4.7)

Weitere Inhalte siehe WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel

3 Wir verpflichten uns zur Kostenfreiheit der Vermittlung (“Employer pays”-Prinzip) und zur Einschränkung von Bindungsklauseln

3.1 Verpflichtung zur Kostenfreiheit der Vermittlung

Im Sinne der oben genannten Grundsätze ist die Vermittlung von Pflegepersonal aus Drittstaaten für die jeweilige Pflegekraft immer kostenfrei. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Pflegefachkraft keinem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt wird, der sie dazu drängen könnte, Rechte aufzugeben. Advanda bekennt sich ausdrücklich dazu, dass sämtliche Leistungen zur Vermittlung gegenüber dem von uns vermittelten Pflegepersonal kostenfrei sind. Advanda stellt durch Verträge sicher, dass ausschließlich der Auftraggeber die Leistungen von Advanda vergütet. Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesem “Employer pays”-Prinzip.

3.2 Verpflichtung zum “Employer Pays”-Prinzip und dessen Umfang

Advanda bekennt sich ausdrücklich zum oben dargestellten “Employer pays”-Prinzip. Unsere vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Auftraggebern sind so gestaltet, dass wir die Umsetzung dieses Grundsatzes garantieren.

Das “Employer pays”-Prinzip betrifft unter anderem Gebühren, Veranlagungen, Abgaben und sonstige finanzielle Verpflichtungen (im Folgenden “Kosten”), die in Bezug auf den Vermittlungsprozess entstehen.

Explizit möchten wir folgende Leistungen erwähnen, für die keine Kosten von der Pflegefachkraft erhoben werden:

  • initialer Bewerbungsprozess

  • Organisation und Durchführung von Vorstellungsgesprächen

  • Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen

  • Beantragung von Arbeitserlaubnissen

  • Beantragung von Reiserlaubnissen

  • Beantragung von Ausreiseerlaubnissen

  • Beantragung von Visa

  • weitere Dienste für Dokumente, zum Beispiel Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen

  • Prüfung von sprachlichen Fähigkeiten

  • Prüfung von inhaltlichem Wissen und Fähigkeiten

  • Kosten für medizinische Gutachten

  • Kosten für Referenz-, Hintergrund-, und andere Sicherheitsüberprüfungen

  • Kosten für Transport und Reise aus dem Drittstaat nach Deutschland, einschließlich Aufenthalt, Transportmittel und Unterbringung

  • Schulungen

3.3 Verpflichtung zur Einschränkung der Verwendung von Bindungsklauseln

Um zu verhindern, dass von Advanda vermittelte Pflegefachkräfte aufgrund wirtschaftlichem Druck oder finanzieller Abhängigkeit Arbeitsverhältnisse eingehen oder in Arbeitsverhältnissen verbleiben, die ihre persönlichen Rechte einschränken könnten, trifft Advanda vertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Auftraggebern für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Pflegekraft und Auftraggeber zur Erstattung von Kosten für Vermittlung, Migration sowie Aus- und Weiterbildung. Diese dürfen nur in einem Umfang erhoben werden, der nach deutschem Recht, insbesondere deutschem Arbeitsrecht zulässig sind.

Dieser Grundsatz gilt ebenfalls für unsere vertraglichen Vereinbarungen mit Kooperationspartnern im Ausland. Sofern es Verträge zwischen Pflegefachkraft und Kooperationspartnern gibt, die Bindungsklauseln vorsehen, verpflichtet Advanda seine Kooperationspartner dazu, dass diese Klauseln nach dem vor Ort herrschenden Recht zulässig sein müssen. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen mit Sprachschulen, auch wenn ein dritter Anbieter für die sprachliche Weiterbildung verantwortlich ist.

Advanda überprüft seine Kooperationspartner hinsichtlich dieser Grundsätze regelmäßig und stellt durch vertragliche Vereinbarungen die Umsetzung des “Employer pays”-Prinzips und die Einschränkung der Verwendung von Bindungsklauseln sicher.

4 Internationale Abkommen, Vereinbarungen und Richtlinien

Als Vermittler von internationalem Pflegepersonal weist Advanda abschließend ausdrücklich auf internationale Vereinbarungen hin die dazu dienen, die Wahrung der Rechte der vermittelten Pflegefachkräfte aufrecht zu erhalten. Unsere Unternehmensgrundsätze beruhen auf folgenden internationalen Abkommen:

5 Regelmäßige Prüfung und Aktualität dieser Grundsätze

Advanda verpflichtet sich, diese Unternehmensgrundsätze ab dem 01. April 2022 quartalsweise zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Aktualität des Sach- und Rechtsstands. Diese Selbstverpflichtung wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert bzw. angepasst.

6 Sprachfassungen

Advanda stellt diese Unternehmensgrundsätze in jenen offiziellen Landessprachen zur Verfügung, die unseren Rekrutierungsaktivitäten entsprechen.

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